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Montag - Freitag: 10:00 - 16:00 Uhr
Samstag: 9:00 - 17:00 Uhr
Sonntag: geschlossen

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Adrian Seeber und Claudia Weidner GbR Von Raum und Zeit Agentur für Ferienunterkünfte (VR&Z)

Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Vermittlung von Unterkünften und werden Bestandteil des jeweils geschlossenen Vertrages.

1. Gegenstand und Vertragspartner
1.1 VR&Z vermittelt Unterkünfte im Namen und für Rechnung Dritter, nachfolgend Leistungsträger genannt. Sie haftet dem Gast gegenüber ausschließlich aus dem insoweit bestehenden Vermittlungsvertrag.
1.2 Der Vertrag über die gebuchten Leistungen kommt direkt zwischen dem Gast und dem Leistungsträger zustande. VR&Z haftet nicht für die durch den Leistungsträger zu erbringenden Leistungen, seine Leistungsbeschreibungen und -klassifizierungen sowie auftretende Leistungsstörungen.

2. Buchung und Vertragsschluss
2.1 Mit der Buchungsanfrage bietet der Gast dem Leistungsträger den Abschluss eines Beherbergungsvertrages bzw. sonstigen Vertrages verbindlich an. Grundlage sind dabei allein die von VR&Z herausgegebenen Leistungsbeschreibungen des Leistungsträgers.
2.2 Die Buchung kann via Internet vorgenommen werden. Der für andere oder Mitreisende buchende Gast steht für alle Vertragsverpflichtungen der in der Buchung mit aufgeführten Teilnehmer ein.
2.3 Der Vertragsschluss wird durch die unverzügliche Übersendung bzw. Aushändigung einer Buchungsbestätigung bestätigt
2.4 Der rechtsverbindliche Umfang und Inhalt der vertraglichen Leistungen ergibt sich allein aus der Buchungsbestätigung. Die Angaben über die vermittelten Leistungen beruhen jedoch ausschließlich auf den Informationen der Leistungsträger und stellen somit keine eigene Zusicherung von VR&Z gegenüber dem Gast dar. VR&Z übernimmt keine Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Informationen sowie der Eignung und Qualität der vermittelten Leistungen.

3. Preise und Zahlung
3.1 Die von VR&Z angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit nicht anders angegeben. Zusätzlich anfallen können Kurtaxen, Fremdenverkehrs- und Kulturförderabgaben, Zuschläge sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abzurechnende Leistungen (Strom, Wasser, Gas, Kaminholz etc.) und für Wahl- und Zusatzleistungen.
3.2 Trotz sorgfältiger Recherche übernimmt VR&Z keine Haftung für die Richtigkeit der Preisangaben. Erst der in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Preis ist für beide Seiten verbindlich.
3.3 Die Zahlung des auf der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Preises für die gebuchten Leistungen erfolgt direkt beim Leistungsträger. Dem Leistungsträger bleibt die Gestaltung der Zahlungsmodalitäten (Anzahlungen, bargeldlose Zahlung, Zahlungszeitpunkt) vorbehalten. Sie sind ebenso wie die verbindlichen An- und Abreisezeiten vorab direkt beim Leistungsträger zu erfragen.

4. Rücktritt und Umbuchungen
4.1 Der Gast kann jederzeit vor Leistungsbeginn von den gebuchten Leistungen zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Leistungsträger schriftlich zu erklären und soll die Buchungsnummer enthalten.
4.2 Bei Rücktritt vom Vertrag oder Nichtinanspruchnahme der gebuchten Leistungen behält der Leistungsträger den Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Gesamtpreises bzw. der Stornierungskosten. Dabei sind jedoch gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Vertragsleistungen in Abzug zu bringen. Gast und Leistungsträger bleiben der Nachweis eines geringeren bzw. höheren Abzugs vorbehalten. Die Stornierungsbedingungen können je nach Leistungsträger und Unterkunft variieren. Die spezifischen Stornierungsregelungen für die Buchung der jeweiligen Unterkunft können den Informationen zur Ferienwohnung entnommen und sind Bestandteil des jeweiligen Vertrags. 
4.3 Der Leistungsträger kann den Ersatzanspruch nach der Nähe des Rücktrittszeitpunkts zum Anreisetag in einem prozentualen Verhältnis zum Gesamtpreis nach Maßgabe der Buchungsbestätigung pauschalieren. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Leistungsträger.
4.4 Eine Umbuchung durch Wechsel des Leistungsträgers gilt als Rücktritt und Neubuchung, so dass Nr. 4.1 – 4.3 und Nr. 2 Anwendung finden. Eine Veränderung von Leistungsumfang, Teilnehmerzahl, Reisezeitraum und -dauer bei dem gebuchten Leistungsträger ist im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten möglich. Insbesondere bei einer Verringerung des Leistungsumfangs stehen dem Leistungsträger jedoch Ersatzansprüche nach Maßgabe der Nr. 4.1 – 4.3 zu.
4.5 Bis zum Tag der Anreise kann der Gast verlangen, dass statt ihm ein Dritter in die Rechte und Pflichten des Vertrages eintritt. VR&Z und der Leistungsträger können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn er den besonderen Anforderungen der gebuchten Leistungen nicht genügt oder gesetzliche/behördliche Gründe entgegenstehen.
4.6 VR&Z empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

5.  Mängelhaftung und Kündigung
5.1 VR&Z steht aus dem Vermittlungsvertrag für die sorgfältige Verarbeitung und Weiterleitung der Angebote der Leistungsträger sowie der Weiterleitung der Buchungen an die Leistungsträger ein. Ihre diesbezügliche Haftung bleibt jedoch auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
5.2 Sollte die Leistungserbringung trotz Buchungsbestätigung aufgrund einer sog. Doppelbuchung von Anfang an unmöglich sein und VR&Z dafür haften, hat der Gast Anspruch auf Vermittlung einer gleichwertigen Leistung zum in der Buchungsbestätigung genannten Preis. Sofern VR&Z ein adäquates Ersatzangebot bereitstellt, bestehen für den Gast keine weiteren Ansprüche, unabhängig davon, ob er das Ersatzangebot annimmt oder ablehnt. Sollte der Gast bereits angereist sein, werden zudem notwendige Zusatzkosten der Anreise erstattet. Ist VR&Z jedoch keine anderweitige Vermittlung möglich, haftet VR&Z dem Gast für notwendige Mehrkosten zur Buchung einer gleichwertigen Leistung oder vergebliche Fahrtkosten, maximal jedoch bis zum Wert der ursprünglichen Buchungsbestätigung. Sollte die Verantwortung für die Doppelbuchung beim Leistungsträger liegen, ist dieser verpflichtet, ein adäquates Ersatzangebot bereitzustellen.
5.3 Der Gast hat auftretende Mängel und Störungen dem Leistungsträger vor Ort unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Eine  Mängelanzeige gegenüber VR&Z ist nicht ausreichend. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ersatzansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen. Darüber hinaus ist der Gast verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an der Schadensminderung mitzuwirken, insbesondere voraussehbare Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen und nur nach vorheriger Mängelanzeige mit Fristsetzung zur Abhilfe gegenüber dem Leistungsträger kündigen, es sei denn eine Abhilfe ist unmöglich oder wird vom Leistungsträger verweigert oder die Fortsetzung des Aufenthalts ist dem Gast für den Leistungsträger erkennbar unzumutbar. Dem Leistungsträger bleiben die Konkretisierung der vorstehenden Vorschriften sowie die Geltendmachung von Haftungsbeschränkungen durch eigene AGB bzw. Haus- und Benutzungsordnungen vorbehalten.
5.4 Der Leistungsträger haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. Gleiches gilt für ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnete Leistungen, die zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt wurden.
5.5 VR&Z bittet im Interesse ihres Qualitätsmanagements um Informationen über Leistungsstörungen, die im Zusammenhang mit den von ihr vermittelten Leistungen auftreten oder getreten sind.

6. Schlussbestimmungen
6.1 Jegliche Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag verjähren in sechs Monaten, beginnend mit dem Tag, an dem nach Vertrag die letzte gebuchte Leistung zu erbringen war. Hat der Gast Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem VR&Z die Ansprüche schriftlich zurückweist.

6.2 Der Gast ist mit der Speicherung, Verarbeitung und Übermittlung der personenbezogenen Daten für alle mit der Buchung in Zusammenhang stehenden Vorgänge einverstanden. Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird seitens VR&Z versichert.
6.3 Auf alle Vertragsverhältnisse zwischen VR&Z, Gast und Leistungsträger findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
6.4 Der Gast kann VR&Z oder den Leistungsträger nur an deren jeweiligem Sitz verklagen. Für Klagen von VR&Z oder des Leistungsträgers gegen den Gast ist dessen Wohnsitz maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben. In diesen Fällen ist der Sitz von VR&Z maßgeblich.
6.5 Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden AGB unwirksam sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.